Wir handeln im Rahmen des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Alle Tätigkeiten, die wir auf Anfrage und im Auftrag leisten, sind zu vergütende Leistungen.
Es ist üblich, dass wir mit Auftragserteilung, während des Projekts und mit Abschluss von Arbeiten und Projekten diese in Rechnung stellen.
Wir sind nicht für Projektinhalte und den Folgen aus der Verwendung dieser verantwortlich, die der Kunde selbst bereitstellt.
Der Weitergabe von Informationen an Dritte müssen wir explizit zustimmen.
Die Verwendung ist, wenn nicht anders vereinbart, örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
Wir räumen Kunden keine Eigentums- und keine Nutzungsrechte an jeglichen Informationen, die im Rahmen von Projekten geteilt werden, ein.
Sollen Ergebnisse über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwertet werden, sind dafür Nutzungsrechte gesondert zu vereinbaren.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
Unsere Kunden dürfen nach Bezahlung der erbrachten Leistungen diese für den vertraglich vereinbarten Zwecke und Umfang nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken die Auftragnehmerin zu nennen.
Die Änderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Wir nutzen, soweit nicht anders vereinbart, öffentlich bekannte Namen und Logos unserer Kunden für Projektinformationen.
Wir nehmen an, dass unsere Kunden ein Interesse an unseren Leistungen und den unserer Partner haben und wir ungefragt Informationen zusenden dürfen.
Für bestimmte Leistungen, insbesondere für Lizenzen, Hosting oder Softwareentwicklung, können zusätzliche Vereinbarungen gelten.
Der Gerichtsstand ist Wiesbaden in Deutschland.
Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Soweit diese AGB gar Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem geltenden Recht entspricht.
Stand: 2020